Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung nach §95 Abs. 1a AußStrG
Eine Scheidung ist selten leicht – auch wenn sie einvernehmlich ist.
Und mitten in allem, was jetzt zu klären und zu bewältigen ist, ist auch die Sorge ist groß:
Wie geht es euren Kindern damit?
Genau dafür bin ich da. Als zertifizierte Elternberaterin nach §95 begleite ich dich bzw. euch einfühlsam, klar und ohne Wertung – damit eure Kinder diese Übergangsphase gut meistern können.
Elternberatung nach § 95 in Niederösterreich und Burgenland
So kommt ihr zu eurem Termin:
- Ihr wählt einen meiner Standorte (Praxis Baden oder Praxis im Grünen in St. Martin in der Wart) und bucht einen Beratungstermin.
- Wenn ihr zu zweit kommt, wählt bitte die Dauer von 75 Minuten.
- Wenn du alleine kommst, wähle bitte die Dauer von 50 Minuten.
- Wählt bitte gleich die Leistung "Folgetermin" und gib mir als Anmerkung die Info, dass es sich bei dem Termin um eine "Elternberatung §95" handelt, damit ich mich dementsprechend vorbereiten kann.
- Nach dem Termin stelle ich euch eine Bestätigung über die Teilnahme an der Beratung für das Gericht aus.
Genau für diesen Schritt bin ich da."
Was eure Kinder in der Zeit brauchen
Die Phasen einer Scheidung sind meist sehr angespannt und anstrengend für alle Beteiligten. In der Elternberatung nehmen wir bewusst den Blick aus der Perspektive der Kinder ein und beleuchten u.a.
- Bedeutung und Veränderung ihrer Lebenssituation durch diese Scheidung
- Sorgen, Unsicherheit und Verlustängste und wie man ihnen begegnet bzw. vorbeugt
- Schuldgefühle und Hilflosigkeit bei Kindern
- mögliche Bewältigungsstrategien von Kindern (von Aggression bis Rückzug, Schulprobleme uvm.)
- Loyalitätskonflikte gegenüber den Eltern
- Neuorientierung und Neugestaltung des Familienalltags
Wir klären gemeinam offene Fragen, und ich berate euch, wie ihr vorgehen könnt, wenn schwierige Gespräche oder Verhaltensweisen auftreten. Das kann durchaus passieren. Schließlich ist die Situation für euch alle neu.
Ihr erhaltet auch Informationen über typische Gefühle, Sorgen, Ängste und Konflikte von Kindern und Jugendlichen, die auftreten können, wenn Eltern sich trennen.
Details zu Ablauf der Elternberatung nach §95
Seit 2013 sind Eltern vor einer einvernehmlichen Scheidung dazu verpflichtet, eine sogenannte Elternberatung in Anspruch zu nehmen, die speziell die veränderte Situation und Bedürfnisse ihrer Kinder im Fokus hat. Diese Beratung erfolgt nach den vorgegebenen methodischen und inhaltlichen Qualitätsstandards gemäß §95 Abs. 1a AußStrG.
Dauer und Ablauf dieser Elternberatung an meinen Standorten
- 1,5 Beratungseinheiten (75 min) für ein Elternpaar
- 1 Beratungseinheit (50 min) bei einer Einzelberatung
- Kurze Bestandsaufnahme der aktuellen Situation (Dauer der Trennung, aktuelle Wohnsituation, Situation der Kinder, Scheidungstermin u.a.)
- Information über inhaltliche Aspekte der Elternberatung
- Klärung von etwaigen Fragen und Lösungsansätze im Fall von Problemen des Kindes
- Tipps für Elternverhalten und Kindererziehung speziell für die schwierige Übergangsphase
- Neutrale Atmosphäre, Wertschätzung und Verständnis für die individuelle Situation, Verschwiegenheit (gemäß den Rechtsvorschriften)
Bei Fragen kontaktiert mich gern.
