Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung nach §95 Abs. 1a AußStrG
Eine Scheidung ist selten leicht – auch wenn sie einvernehmlich ist.
Was in dieser Zeit oft zu kurz kommt: der Blick auf Ihre Kinder. Genau dafür ist diese Beratung da.
Als zertifizierte Elternberaterin nach §95 begleite ich Sie einfühlsam, klar und ohne Wertung – damit Ihre Kinder diese Übergangsphase gut meistern können.
So kommen Sie zu Ihrer Bestätigung für die verpflichtende Elternberatung nach §95 vor einvernehmlicher Scheidung:
- Sie wählen einen meiner Standorte (Praxis Baden, Praxis im Grünen in St. Martin in der Wart oder online)
- Sie reservieren sich einen Beratungstermin.
- Nach Bezahlung des Honorars erhalten Sie eine Bestätigung über die Teilnahme an der Beratung, die Sie dem Gericht vorlegen.
Bitte beachten Sie bei der Terminbuchung für eine Elternberatung nach §95
- Wenn Sie alleine kommen, wählen Sie die Dauer von 50 Minuten.
- Wenn Sie zu zweit kommen, wählen Sie die Dauer von 75 Minuten.
- Wählen Sie bitte konkret die Leistung "Elternberatung §95" an, damit ich mich dementsprechend vorbereiten kann.
Genau für diesen Schritt bin ich da."
Nähere Info und Ablauf einer Elternberatung
Seit 2013 sind Eltern vor einer einvernehmlichen Scheidung dazu verpflichtet, eine sogenannte Elternberatung in Anspruch zu nehmen, die speziell die veränderte Situation und Bedürfnisse ihrer Kinder im Fokus hat. Diese Beratung erfolgt nach den vorgegebenen methodischen und inhaltlichen Qualitätsstandards gemäß §95 Abs. 1a AußStrG.
Dauer und Ablauf dieser Elternberatung an unseren Standorten
- 1,5 Beratungseinheiten (75 min) für ein Elternpaar
- 1 Beratungseinheit (50 min) bei einer Einzelberatung
- Kurze Bestandsaufnahme Ihrer aktuellen Situation (Dauer der Trennung, aktuelle Wohnsituation, Situation der Kinder, Scheidungstermin u.a.)
- Information über inhaltliche Aspekte der Elternberatung
- Klärung von etwaigen Fragen und Lösungsansätze im Fall von Problemen des Kindes
- Tipps für Elternverhalten und Kindererziehung speziell für die schwierige Übergangsphase
- Neutrale Atmosphäre, Verständnis für Ihre Situation, Wertschätzung und Verschwiegenheit (gemäß den Rechtsvorschriften)
Scheidung aus der Kinderperspektive: ihre Sorgen, Ängste, Bedürfnisse und Nöte
Die Phasen einer Scheidung sind meist sehr angespannt und anstrengend für alle Beteiligten. In der Elternberatung nehmen wir bewusst den Blick aus der Perspektive der Kinder ein und beleuchten u.a.
- Bedeutung und Veränderung ihrer Lebenssituation durch diese Scheidung
- Sorgen, Unsicherheit und Verlustängste und wie man ihnen begegnet bzw. vorbeugt
- Schuldgefühle und Hilflosigkeit bei Kindern
- mögliche Bewältigungsstrategien von Kindern (von Aggression bis Rückzug, Schulproblemen uvm.)
- Loyalitätskonflikte gegenüber den Eltern
- Neuorientierung und Neugestaltung des Familienalltags
Sie kennen Ihre Kinder am besten und wissen, was sie brauchen.
Wir klären gemeinam offene Fragen, und ich berate Sie, wie Sie vorgehen können, wenn schwierige Gespräche oder Verhaltensweisen auftreten. Das kann durchaus passieren. Schließlich ist die Situation für Sie alle neu.
Sie erhalten auch Informationen über typische Gefühle, Sorgen, Ängste und Konflikte von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern sich scheiden lassen.
Bei Fragen kontaktieren Sie mich gern.

