Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung
Eine Scheidung ist meist eine schwierige Zeit – auch wenn sie einvernehmlich ist.
Und mitten in allem, was jetzt zu klären und zu bewältigen ist, ist auch die Sorge ist groß:
Wie geht es den Kindern damit?
Genau dafür bin ich da. Als zertifizierte Elternberaterin nach §95 Abs.1a AußStrG begleite ich Sie einfühlsam, klar und ohne Wertung durch das Gespräch. Gemeinsam besprechen wir wichtige Themen, damit Ihre Kinder diese Übergangsphase gut meistern können.
Den Termin können Sie einzeln oder auch zu zweit in Anspruch nehmen.
Elternberatung nach § 95 in Niederösterreich und Burgenland
So kommen Sie zu Ihrem Termin:
- Sie wählen einen meiner Standorte (Praxis Baden oder Praxis im Grünen in St. Martin in der Wart) und buchen einen Beratungstermin.
- Wenn Sie zu zweit kommen, wählen Sie bitte die Dauer von 75 Minuten.
- Wenn Sie alleine kommen, wählen Sie bitte die Dauer von 50 Minuten.
- Wähen Sie bitte gleich die Leistung "Folgetermin" und geben Sie mir als Anmerkung die Info, dass es sich bei dem Termin um eine "Elternberatung §95" handelt, damit ich mich dementsprechend vorbereiten kann.
- Nach dem Termin stelle ich Ihnen eine Bestätigung über die Teilnahme an der Beratung für das Gericht aus.
Genau für diesen Schritt bin ich da."
Details zu Ablauf der Elternberatung nach §95
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben beleuchten wir in dem Gespräch die veränderte Lebenssituation und generelle Bedürfnisse von Kindern in dieser Zeit.
Dauer und Ablauf dieser Elternberatung an meinen Standorten
- 1,5 Beratungseinheiten (75 min) für ein Elternpaar
- 1,0 Beratungseinheit (50 min) bei einer Einzelberatung
- Kurze Bestandsaufnahme Ihrer aktuellen Situation (Dauer der Trennung, aktuelle Wohnsituation, Situation der Kinder, Scheidungstermin u.a.)
- Information über veränderte Lebenssituation und generelle kindliche Bedürfnisse und Emotionen in dieser Zeit
- Klärung von Ihren Fragen und Lösungsansätze im Fall von Problemen des Kindes
- Tipps für Elternverhalten und Kindererziehung speziell für die schwierige Übergangsphase
- Neutrale Atmosphäre, Wertschätzung und Verständnis für die individuelle Situation, Verschwiegenheit (gemäß den Rechtsvorschriften)
Diese Beratung erfolgt nach den vorgegebenen methodischen und inhaltlichen Qualitätsstandards gemäß §95 Abs. 1a AußStrG.
Buchen Sie hier Ihren Wunschtermin.
in Baden bei Wien (NÖ) . St. Martin in der Wart (B) . Online
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